„Altersgerecht Umbauen“: Zuschüsse wieder verfügbar
Endlich ist es so weit: Wer sein Badezimmer altersgerecht umbauen möchte, kann ab sofort einen Antrag auf Zuschüsse bei der KfW stellen. Im Programm mit der Nummer 455-B stehen für solche Maßnahmen insgesamt wieder 75 Millionen Euro zur Verfügung.
Was
sich zunächst nach viel Geld für altersgerechte Umbaumaßnahmen anhört,
entpuppt sich bei näherer Betrachtung allerdings eher als homöopathische
Dosis. So waren im vergangenen Jahr die 75 Millionen Euro Fördermittel
nach etwas mehr als einem Monat bereits verausgabt. Demzufolge standen
für den Rest des Jahres keine Mittel mehr zur Verfügung und Anträge
konnten nicht mehr gestellt werden.
Wer zuerst kommt, mahlt zuerst
Für diejenigen, die in diesem Jahr altersgerecht umbauen und den Zuschuss erhalten möchten, gilt es also, den Antrag schnell online bei der KfW zu stellen. Ein wenig länger als 2022 wird es in diesem Jahr
wahrscheinlich dauern, bis der Fördermitteltopf wieder aufgebraucht ist,
da die Berechnungsgrundlage der förderfähigen Investitionskosten für
Einzelmaßnahmen von 50.000 Euro auf 25.000 Euro reduziert wurde.
Demzufolge hat sich die maximale Förderhöhe von 5.000 Euro auf 2.500
Euro halbiert.
Wer also ein Badezimmer altersgerecht umbauen
möchte, kann nach wie vor mit 10 Prozent Zuschuss vom Staat rechnen –
aber eben nur noch mit maximal 2.500 Euro. Voraussetzung ist unter
anderem, dass mit dem Umbau noch nicht begonnen wurde.
Wer seine
ganze Wohneinheit barrierereduziert umbauen und den Standard
„Altersgerechtes Haus“ erreichen möchte, kann mit einer Maximalförderung
von 6.250 Euro rechnen. Die förderfähigen Kosten dürfen hier höchstens
50.000 Euro betragen. Der Zuschuss beläuft sich auf 12,5 Prozent.
Altersgerecht Umbauen: Jeder Euro ist doppelt gut angelegt
In Anbetracht von drei Millionen fehlender barrierefreier Wohnungen ist es gesellschaftspolitisch dringend notwendig, dass der Staat solche
Umbaumaßnahmen unterstützt. „Wenn nicht mehr barrierefreier Wohnraum
geschaffen wird, werden die sozialen Kosten enorm sein“, erklärt Dr.
Volker Sieger, Leiter der Bundesfachstelle Barrierefreiheit. In einem
Interview warnt er davor, die Baukosten als Argument zu benutzen, um von
barrierefreien Standards abzurücken, und regt dazu an, finanzielle
Zuschüsse des Bundes an das Kriterium Barrierefreiheit zu knüpfen. In
diesem Zusammenhang ergänzt er: „Hierzu ist es aus meiner Sicht zwingend
notwendig, das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen –
Barrierereduzierung“ auskömmlich auszustatten“. Es gelänge kaum einem
anderen Förderprogramm des Bundes so sehr, über einen Zuschuss so viele
private Investitionen zu generieren. Hier sei jeder Euro doppelt gut
angelegt.
Demografischer Wandel verschärft die Situation
Der Mangel an barrierefreiem oder altersgerechtem Wohnraum wird sich
aufgrund des demografischen Wandels in den nächsten Jahren zunehmend
verschärfen. Laut der vom Statistischen Bundesamt im Dezember 2022
vorgelegten Bevölkerungsvorausberechnung wird bis Mitte der 2030er Jahre
die Zahl der Menschen im Rentenalter in Deutschland um etwa 4 Millionen
auf mindestens 20 Millionen steigen. Danach wird die Zahl der
Hochaltrigen und damit voraussichtlich auch der Pflegebedarf massiv
zunehmen.
Wie ernst sich diese Situation insgesamt darstellt,
verdeutlicht auch folgender Vergleich: Anfang der 1960er-Jahre standen
einem Rentner noch sechs Erwerbstätige gegenüber. Aktuell kommen auf
einen Rentner nur noch rund zwei Beitragszahler. Und das Verhältnis von
Beitragszahlern zu Rentnern wird in Zukunft durch die in den Ruhestand
gehenden geburtenstarken Babyboomer-Jahrgänge weiter deutlich abnehmen.
Mehr finanzielle Mittel für 2024 eingeplant

Jens J. Wischmann, Geschäftsführer VDS
Foto: Martin Synowzik, Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft e.V. (VDS)
Erfreulich ist, dass im kürzlich verabschiedeten Regierungsentwurf
zum Bundeshaushalt 2024 erstmalig 150 Millionen Euro für das
KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ eingeplant sind. Das entspricht
einer Verdopplung der Fördermittel. Eine Entscheidung über den gesamten
Bundeshaushalt fällt der Bundestag voraussichtlich aber erst Anfang
Dezember. Bis dahin können noch etliche Änderungen im Etatentwurf
erfolgen.
Jens J. Wischmann, VDS-Geschäftsführer und Sprecher der
gemeinsam mit dem ZVSHK ins Leben gerufenen Aktion Barrierefreies Bad,
hofft sehr, dass die Mittel in dieser Höhe auch tatsächlich im
Bundeshaushalt 2024 zur Verfügung stehen. „Die Bundesregierung erfüllte
damit unsere seit mehr als fünf Jahren bestehende Forderung nach
Erhöhung des jährlichen Fördervolumens auf 150 Millionen Euro.
Gleichzeitig würde sie ihr eigenes Versprechen im Koalitionsvertrag nach
einer auskömmlichen Aufstockung der Mittel für dieses KfW-Programm
einlösen.“
Weitere Informationen zum Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen“ gibt
es auf der KfW-Internetseite oder über das KfW-Infocenter unter der
Rufnummer 0800 / 539 9002.
(Aktueller Stand: 14.7.2023 – alle Angaben ohne Gewähr.)